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đ« Gehölzschnittverbot bis 30.09.
1. MĂ€rz 2023 @ 00:00 - 2. MĂ€rz 2023 @ 00:00
Vom 1. MĂ€rz bis zum 30. September ist es gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze auĂerhalb des Waldes stark zurĂŒckzuschneiden. Grund dafĂŒr ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Erlaubt ist es weiterhin, Hecken und BĂ€ume wieder in Form zu bringen, indem zu lang gewachsene Ăste wieder eingekĂŒrzt werden.